Was der Besen nicht kann, bleibt liegen?
Im Bauhof und bei der Feuerwehr sollen stets staubfreie und kehrfähige Ölbindemittel verfügbar sein. Ölbindemittel für die Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen sollen für ihre saubere Beseitigung besonders gut kehrfähig sein. Pulverige oder zu Staub/Pulverbildung neigende Ölbindemittel sind nicht geeignet, weil dadurch Einfegen des Ölbinders in das Öl sowie Durchkehren und anschließendes Aufnehmen behindert werden. Was der Besen nicht kann, bleibt liegen, -und das bedeutet unnötige Naturverschmutzung.
Aus der Mischung von Öl mit Pulver entsteht Schmier, der in Spalten, Ritzen und Poren der Straßenoberfläche haften bleibt, so dass die Ölbeseitigung ihren eigentlichen Zweck nicht erfüllen kann. Hauptzweck ist die Ölbeseitigung als Einsatz zur Gefahrenabwehr für Wasser, Boden und Verkehr. Ölbindemittel, die keinen Feinkornanteil haben und deren Körner sich beim normalen Gebrauch nicht in Pulver zerteilen sind besser kehrfähig und gehören damit zur bestverfügbaren Technik im Bereich der Ölbeseitigung mit streufähigen Ölbindemitteln.
Gefahrenabwehr zum Schutz von Wasser und Boden hat Vorrang vor Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
Deswegen (Bild links) darf eine Ölbindemittelspur nicht liegen bleiben. Wer den Einsatz beginnt, muß auch abräumen, damit kontaminiertes Bindemittel auf der Fahrbahn nicht durch Regenwasser oder Reifen der Kraftfahrzeuge in die Umgebung verteilt werden kann. In Ritzen oder Poren noch vorhandene Ölreste müssen gegebenenfalls ein weiteres Mal abgestreut, gefegt und aufgenommen werden. Zähe Öle, die mit Wasser und Besen emulgiert (1:1 kräftig durchmischt) und sofort anschließend mit Bindemittel abgestreut werden, nimmt das Bindemittel schnell und vollständig auf.
Kehrfähige Ölbindemittel machen effiziente Ölbeseitigung möglich. Pulver oder Staub vom Ölbindemittel belasten Natur und Technik sowie auch Gesundheit und Kleidung des Einsatzpersonals, und schließlich den Geldbeutel der Kommune.