Vorschriften für Ölbinder
Erläuterung
Aufgebrachtes Bindemittel soll durch rasche Wiederaufnahme restlos entfernt werden können.
Die Vorschriften zur Beseitigung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfall) sind zwingend geregelt, so dass weder Bindemittel noch Reste davon zur Herstellung der Rutschfestigkeit zurück bleiben sollen. Schon bei Beschaffung und Auswahl des Bindemittels sollte beachtet werden, dass die Vorschrift zur Beseitigung von gefährlichen Abfällen erfüllt werden kann.
Wenig geeignet sind staubende oder in Vermischung mit Öl schmierende Bindemittel - dazu gehören auch solche Bindemittel, die erst beim Einfegen Staub oder Schmier bilden. Staubige und schmierige Ölbinderrückstände sind gefährliche Abfälle, die eben nicht mit Regenwasser oder durch überrollende Reifen nach und nach fortgetragen werden sollen. Besser geeignet sind nicht zerkleinerungsfähige Bindemittel, die weder Staub noch Schmier bilden können und deswegen vergleichsweise leicht zu handhaben sind. Dabei können Abfallmengen und Personalbedarf reduziert werden.
Wer Bindemittel auswählt und beschafft, sowie auf die Straße streuen oder beseitigen soll, sollte die Vorschriften zur Beseitigung von gefährlichen Abfällen zu beachten.
Ergänzende Hinweise
Ausgelaufene Kraftstoffe und andere Wasser gefährdende Flüssigkeiten dürfen nicht in der Umwelt verbleiben. Die in Kraftstoffen enthaltenen Bestandteile sind als stark Wasser gefährdend eingestuft. Besonders gefährdet sind die Oberflächenabflüsse zu Gewässern. Außerdem gefährden Öle und Kraftstoffe die Bitumenstruktur der Fahrbahn, wodurch erhebliche Folgeschäden entstehen.
Nach Verschüttungen von Kraftstoffen, Motoröl, Hydrauliköl auf Verkehrsflächen werden häufig nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um diese Stoffe gesetzeskonform zu beseitigen bzw. um den Verbleib dieser Stoffe in der Natur dauerhaft zu unterbinden.
Viele Arten von Ölbindemitteln bleiben auf der Verkehrsfläche haften. Die Folge ist, dass diese Flächen nicht wirklich sauber gereinigt werden können. Maschinelle Flüssig-Reinigungen sind für mittlere und kleine Unfälle oft einfach zu teuer.
Wie kann abgeholfen werden? Oft hindern gängige Vorurteile, wenn Granulat aus Pflanzenreststoff als Ölbindemittel zur Auswahl steht. Das Ölbindemittel III R, EU-GRITS 20 /Maisspindelgranulat, hat die gewünschten Eigenschaften, um die Öl-und Kraftstoffbeseitigung von Verkehrsflächen gemäß USchadG sicherzustellen.